Kosten & Versicherung
Wer bezahlt das Kfz-Gutachten nach einem Unfall?
Bei einem unverschuldeten Unfall muss die Kfz-Haftpflichtversicherung des Verursachers die Gutachterkosten als Teil des Schadens ersetzen (§ 249 BGB) – sofern kein Bagatellschaden vorliegt. Als Faustregel gilt eine Grenze von etwa 750 €.
Muss ich in Vorkasse gehen?
Bei eindeutiger Haftungslage in der Regel nicht. Die Gutachterkosten können direkt mit der gegnerischen Versicherung abgerechnet werden. Die Einzelheiten besprechen wir vor der Beauftragung.
Was passiert bei Teilschuld?
Die Gutachterkosten werden entsprechend der Haftungsquote erstattet. Bei 70 % Haftung des Gegners übernimmt dessen Versicherung 70 % der Kosten.
Zahlt meine Kaskoversicherung das Gutachten?
Bei einem selbst verursachten Schaden beauftragt die Kaskoversicherung in der Regel einen eigenen Sachverständigen. Die Kosten eines privat beauftragten Gutachtens werden meist nicht erstattet – klären Sie das vorab mit Ihrem Versicherer.
Was kostet ein Wert- oder Oldtimergutachten?
Wertgutachten bezahlt der Auftraggeber selbst. Der Preis hängt vom Fahrzeug und vom Umfang ab – Sie erhalten vorab ein verbindliches Angebot.
Ablauf & Gutachten
Darf ich den Gutachter frei wählen?
Ja. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen Sachverständigen Ihrer Wahl zu beauftragen. Sie müssen den Gutachter der gegnerischen Versicherung nicht akzeptieren.
Was brauche ich für den Termin?
Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I), falls vorhanden die Daten des Unfallgegners und seiner Versicherung, gegebenenfalls das polizeiliche Aktenzeichen sowie Informationen zu Vorschäden.
Wo findet die Besichtigung statt?
Dort, wo Ihr Fahrzeug steht: bei Ihnen zu Hause, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt oder am Abstellort – in Hamburg und Umgebung. Außerhalb übernimmt ein Kollege aus dem bundesweiten Partnernetzwerk.
Wie lange dauert es bis zum fertigen Gutachten?
Die Besichtigung dauert etwa 30 bis 60 Minuten. Das Gutachten erhalten Sie in der Regel wenige Werktage danach.
Was steht im Gutachten?
Reparaturkosten, Reparaturdauer, merkantile Wertminderung, Wiederbeschaffungswert, Restwert, Nutzungsausfallgruppe, Abgrenzung von Vorschäden und eine vollständige Fotodokumentation.
Die Versicherung kürzt mein Gutachten – was nun?
Versicherer lassen Gutachten häufig durch Prüfdienstleister kontrollieren und kürzen einzelne Positionen. Zu solchen Prüfberichten kann ich eine technische Stellungnahme abgeben. Für die rechtliche Durchsetzung empfiehlt sich ein Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Fahrzeuge & Sonderfälle
Begutachten Sie auch Elektro- und Hybridfahrzeuge?
Ja. Dabei werden Besonderheiten wie Hochvoltkomponenten, Batterie und Assistenzsysteme berücksichtigt – etwa die erforderliche Kalibrierung von Radar- und Kamerasystemen.
Machen Sie Motorrad-, Lkw- und Oldtimergutachten?
Ja – für Motorräder und Roller, Transporter, Lkw, Anhänger sowie Oldtimer und Liebhaberfahrzeuge.
Stellen Sie Gutachten für das H-Kennzeichen aus?
Nein. Das Gutachten nach § 23 StVZO dürfen nur amtlich anerkannte Prüforganisationen wie TÜV, DEKRA, GTÜ oder KÜS erstellen. Ein Wertgutachten für die Versicherung erstelle ich dagegen gerne.
Was ist ein wirtschaftlicher Totalschaden?
Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen. Dann wird in der Regel der Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert erstattet. Innerhalb der 130-%-Grenze ist eine Reparatur unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem möglich.
Die Antworten dienen der allgemeinen Information und ersetzen keine Rechtsberatung im Einzelfall.