Kfz-Sachverständiger untersucht Fahrwerk und Unterboden auf der Hebebühne

Lkw- und Nutzfahrzeuggutachten in Hamburg

Transporter, Lkw, Anhänger und Aufbauten: schnelle Besichtigung vor Ort und ein Gutachten, das auch Ausfallzeiten berücksichtigt.

Nutzfahrzeuggutachten auf einen Blick

Für wen
Unternehmen, Speditionen, Handwerksbetriebe, Flottenbetreiber
Fahrzeuge
Transporter, Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger, Auflieger, Aufbauten
Besonderheit
Ermittlung von Reparaturdauer als Basis für Ausfall- und Vorhaltekosten
Besichtigung
Auf dem Betriebshof, in der Werkstatt oder am Abstellort

Jeder Tag Stillstand kostet Geld

Ist ein Lkw oder Transporter nach einem Unfall außer Betrieb, geht es nicht nur um Blech. Aufträge verschieben sich, Ersatzfahrzeuge müssen organisiert werden, Kunden warten. Umso wichtiger ist eine schnelle Besichtigung und ein Gutachten, das alle Kostenpositionen sauber erfasst – als Grundlage für eine zügige Regulierung.

Kfz-Sachverständiger untersucht Fahrwerk und Unterboden auf der Hebebühne
Technische Prüfung von Fahrwerk und Rahmen.

Leistungen für Nutzfahrzeuge

  • Unfallgutachten für Transporter, Lkw, Anhänger und Auflieger
  • Bewertung von Aufbauten, Ladebordwänden, Kühl- und Sondertechnik
  • Ermittlung von Reparaturdauer und Ausfallzeit
  • Wiederbeschaffungs- und Restwert bei Totalschaden
  • Beweissicherung, z. B. bei Streit über Schadenursache oder Ladungsschäden am Fahrzeug
  • Wertgutachten für Kauf, Verkauf oder Bilanzierung

Für Flotten und Gewerbekunden

Sie betreiben mehrere Fahrzeuge? Dann lohnt sich ein fester Ansprechpartner, der Ihre Fahrzeuge kennt und im Schadenfall kurzfristig reagiert. Sprechen Sie mich auf eine Zusammenarbeit an.

Häufige Fragen

Welche Fahrzeuge begutachten Sie?

Transporter, leichte und schwere Lkw, Sattelzugmaschinen, Anhänger und Auflieger, Wohnmobile sowie Fahrzeuge mit Sonderaufbauten, zum Beispiel Koffer-, Kühl- oder Kipperaufbauten.

Wie wird der Ausfall eines gewerblichen Fahrzeugs entschädigt?

Bei gewerblich genutzten Fahrzeugen wird nicht die pauschale Nutzungsausfallentschädigung wie beim Privat-Pkw angesetzt. Erstattungsfähig sind in der Regel die Kosten eines Mietfahrzeugs, der entgangene Gewinn oder die sogenannten Vorhaltekosten. Das Gutachten liefert dafür die notwendige Reparaturdauer.

Kommen Sie auch auf das Betriebsgelände?

Ja. Die Besichtigung erfolgt dort, wo das Fahrzeug steht – auf dem Betriebshof, in der Werkstatt oder am Abstellort in Hamburg und Umgebung.

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