Kfz-Gutachten aller Art im Großraum Hamburg erstellen lassen – FAQ
Wir beantworten Ihre Fragen. Hier sehen Sie unsere FAQ.
Schauen Sie sich einige Fragen, die uns häufiger gestellt werden, und die jeweiligen Antworten an. Natürlich sind wir in Hamburg unter der Rufnummer +49 (0) 40 - 33 35 30 75 auch persönlich für Sie da, wenn Sie lieber direkt zu uns Kontakt aufnehmen wollen. Wir freuen uns auf Ihre Anfrage!
Kfz-Gutachtenerstellung in und um Hamburg – Sie fragen, wir antworten!
Welche Art der Kfz-Gutachten gibt es?
Als erfahrene Gutachter decken wir ein breites Spektrum an Gutachtenerstellungen ab. Dazu gehören unter anderem diese Kfz-Gutachten: Schadensgutachten, Unfallgutachten, Wertgutachten (zum Beispiel für Sportwagen, Luxusautos oder Oldtimer) und Lkw-Gutachten.
Warum ist die Erstellung eines Kfz-Gutachtens vonnöten?
Gerade Versicherungen geben sich so gut wie nie mit einer eigenen Aufstellung der Schäden nach einem Autounfall zufrieden. Hier hat ein professionell erstelltes Kfz-Gutachten durch ein Sachverständigenbüro weitaus mehr Beweis- und Aussagekraft.
Kann ich als Geschädigter einen Gutachter frei auswählen?
Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. Neben dem Kfz-Haftpflichtschaden kann auch bei einem Kaskoschaden ein Kfz-Gutachten erforderlich sein. Wir beraten Sie ziel- und lösungsorientiert dazu.
Muss ich die Kosten für den Gutachter selbst bezahlen?
Sollten wir in Ihrem Auftrag ein Schadensgutachten erstellen, ist im Haftpflichtfall kein Vorstrecken der anfallenden Kosten nötig, da wir direkt mit der Versicherung Ihres Unfallgegners abrechnen. Bei weiteren Fragen zu den Kosten oder dem genauen Vorgehen stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung.
In welcher Region kann ich Sie als meinen Kfz-Sachverständigen mit der Gutachtenerstellung beauftragen?
Wir sind als qualifizierte Gutachter nicht nur in Hamburg tätig, sondern begutachten Kfz-Unfallschäden aller Art auch in der Umgebung von etwa 45 km – also auch im Großraum Pinneberg, Barsbüttel, Ahrensburg, Glinde und Norderstedt. In bestimmten Fällen sind wir außerdem auf Anfrage sogar deutschlandweit für Sie im Einsatz.
Was ist in Bezug auf ein Kfz-Gutachten der sogenannte Wiederbeschaffungswert?
Der Wiederbeschaffungswert eines Fahrzeuges ist der Wert, der aufzubringen ist, um das zu begutachtende Fahrzeug erneut und in genau dem vorliegenden Zustand zu kaufen. Bei der Ermittlung des Wertes werden Marktpreise, der Allgemeinzustand, Wartungsnachweise, Altschäden oder Vorschäden und vieles mehr berücksichtigt.
Welche Arten eines Totalschadens gibt es und wie unterscheiden sich diese?
Es gibt den wirtschaftlichen, den technischen und den sogenannten unechten Totalschaden. Der wirtschaftliche Totalschaden liegt vor, wenn der Wiederbeschaffungswert höher ist, als es die zu erwartenden Reparaturkosten sind. Der technische Totalschaden ist eingetreten, wenn beispielsweise durch einen Wasser- oder Brandschaden die Herrichtung des Fahrzeugs deutlich über dem Wiederbeschaffungswert liegt. Der unechte Totalschaden ist gegeben, wenn der Wiederbeschaffungsaufwand (dies ist der Wiederbeschaffungswert minus dem Restwert des Fahrzeugs) niedriger ist als die tatsächlichen Reparaturkosten.
Weitere Informationen finden Sie ebenfalls auf unserer Website → Kfz-Gutachten → Schadengutachten → Unfallgutachten → Wertgutachten.