Unfallgutachten eigenständig in Auftrag geben
Je größer der Schaden an Ihrem Fahrzeug ist, umso notwendiger ist für Sie als Geschädigten ein Unfallgutachten. Konkret heißt das: Unfallgeschädigte haben laut Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) oberhalb einer Bagatellschadensgrenze von 750 Euro das Recht, ein unabhängiges Unfallgutachten von einem Sachverständigenbüro ihres Vertrauens auf Kosten der Versicherung des Unfallverursachers in Auftrag zu geben.
Sie sind an einem unverschuldeten Verkehrsunfall beteiligt? Dann beauftragen Sie unser Sachverständigenbüro in Hamburg, zuständig für Pinneberg, Barsbüttel, Ahrensburg, Glinde und Norderstedt. Wir kümmern uns akribisch um Ihren Fall sowie die Erstellung eines Unfallgutachtens und helfen bei der Schadensabwicklung. Sehr häufig wird ein solches Unfallgutachten nach einem Verkehrsunfall angefordert.
HANSA - Ihr Sachverständigenbüro für Unfallgutachten
Ein Unfallgutachten benötigen Sie in der Regel, wenn an Ihrem Fahrzeug Schäden entstanden sind, die sowohl auf eigenes als auch auf ein Fremdverschulden zurückzuführen sind. Das erstellte Unfallgutachten dient dabei hauptsächlich als Regulierungsgrundlage. Sie können sicher sein, dass unser Sachverständigenbüro dabei alle Fakten zur Beweissicherung und Schadensregulierung berücksichtigt.
Ein Unfallgutachten kann Fragen zum Unfallhergang wie auch zu Reparaturkosten und Schadensausmaß klären. Egal ob es bei der Ermittlung um den Wiederbeschaffungswert, Restwert, die Wertminderung oder das Feststellen eines Totalschadens geht, unsere jahrelange Erfahrung in der Begutachtung von Unfallschäden hilft auch Ihnen weiter. Zusätzlich bieten wir Mietwagen als Serviceleistung an.
Sachverständigenbüro für alle Fragen rund um Kfz-Gutachten
Ein Schadensgutachten ist das übliche Vorgehen bei Unfallschäden an Fahrzeugen, bei denen mit höheren Regulierungskosten zu rechnen ist. Unser Sachverständigenbüro erstellt Unfallgutachten sowohl bei Haftpflicht- als auch bei Kaskoschäden. Dieses ist insofern notwendig, um den tatsächlichen Umfang des entstandenen Schadens zu ermitteln und um die Schadenhöhe genau beziffern zu können.
Auf diese Weise werden auch die nicht offensichtlichen Schäden dokumentiert. Mit dem Gutachten kann also nicht nur die Schadensregulierung starten. Es dient ebenso als Beweis für die Schäden aus dem Autounfall. Die Kosten für die Nutzung der Dienste eines Sachverständigenbüros trägt entweder der Schädiger oder dessen Haftpflichtversicherung. Brauchen Sie Unterstützung? Kontaktieren Sie uns!