Ein Kfz-Gutachten nach dem Unfall
Sie sind mit Ihrem Auto in einen Verkehrsunfall verwickelt und es handelt sich dabei lediglich um einen Sachschaden, dann ist das zunächst positiv. Aber auch diese Situation kann frustrieren und ärgern. Am besten hilft jetzt ein Gutachter, der Ihnen mit einem Kfz-Gutachten eventuelle Streitigkeiten mit der gegnerischen Versicherung abnimmt.
Wie bei Schmerzensgeldansprüchen müssen Sie als Geschädigter den entstandenen Schaden an Ihrem Fahrzeug beweisen und den Anspruch begründen. Im Fokus steht hier die glaubwürdige Einschätzung durch einen unabhängigen Gutachter. Für die Nutzungsausfallentschädigung ist das Kfz-Gutachten besonders wichtig. Es hat einen entscheidenden Einfluss auf die Berechnung der Entschädigung.
Warum muss ein Kfz-Gutachten erstellt werden?
Wie bereits erwähnt, müssen Sie beweisen, dass durch den Unfall ein Schaden an Ihrem Fahrzeug entstanden ist. Der Versicherung reichen meist eigene Fakten nicht aus. Über den Verlauf eines Unfallhergangs kommt es außerdem häufig zu Meinungsverschiedenheiten oder gar Streitigkeiten zwischen den Unfallbeteiligten oder zwischen den beteiligten Parteien und der Versicherungsgesellschaft.
Gerade wenn der Schaden von einer Seite bestritten wird oder das Schadensbild nicht zum konkreten Unfall passt, kann ein Kfz-Gutachten Abhilfe schaffen und das Problem klären. Muss die gegnerische Kfz-Haftpflichtversicherung Entschädigung leisten, ist es besonders wichtig, einen Gutachter an seiner Seite zu haben. Die Schuldfrage sollte allerdings klar sein.
Gutachter für Haftpflicht- und Kaskoschäden in Hamburg
Die Firma HANSA Ingenieurbüro & Sachverständiger Eyyüp Yildirim erstellt für Sie Kfz-Gutachten im Falle eines Verkehrsunfalles mit entsprechenden Schäden an Ihrem Auto. Grundsätzlich haben Sie als Geschädigter bei einem Verkehrsunfall das Recht, einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen. Neben dem Kfz-Haftpflichtschaden kann auch bei einem Kaskoschaden ein Kfz-Gutachten erforderlich sein.
Hierzu müssen Sie die eigene Versicherung kontaktieren. Diese gibt dann an, ob ein Schadengutachten erforderlich ist. Als Gutachter benötigen wir Ihren Fahrzeugschein, den Unfallbericht inklusive Unfallskizze, das Kennzeichen des Unfallgegners, das Datum des Schadenereignisses sowie Name und Anschrift der gegnerischen Versicherung. Außerdem Informationen zu Vor- und Altschäden, das Serviceheft und Wartungsberichte. Wir stehen Ihnen gerne als Gutachter zur Verfügung!